Friedhofskommission

Laut Verordnung wird der Friedhof von einer durch den Gemeinderat und dem Pfarrgemeinderat bestellten...

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    Laut Verordnung wird der Friedhof von einer durch den Gemeinderat und dem Pfarrgemeinderat bestellten Friedhofsverwaltung verwaltet. Diese Friedhofsverwaltung besteht aus 6 Personen, welche für die jeweilige Amtsperiode von diesen wie folgt ernannt werden: Zwei Mitglieder werden vom Gemeinderat und zwei vom Pfarrgemeinderat bestellt. Der jeweilige Pfarrer als gesetzlicher Vertreter der Pfarrei von Laurein und der Bürgermeister bzw. ein von ihm beauftragter Stellvertreter, als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde sind von rechtswegen Mitglieder der Friedhofsverwaltung. Die Verwaltung wählt aus ihren Reihen den Präsidenten, Vize-Präsidenten, Kassier und Schriftführer. Die einzelnen Mitglieder haben obige Ämter in der Friedhofsverwaltung so lange inne, als ihr Mandat im jeweiligen Rat, aus aus dem sie kommen, dauert

    Art der Organisation

    Mitglieder

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 10.05.2024, 08:59 Uhr