Warum ist die Müllrechnung 2025 höher?

Mit Beschluss vom Nr. 133/2025 hat die italienische Aufsichtsbehörde ARERA eine neue Ausgleichskomponente...

Veröffentlichungsdatum:

11.02.2026

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Mit Beschluss vom Nr. 133/2025 hat die italienische Aufsichtsbehörde ARERA eine neue Ausgleichskomponente eingeführt UR3, die zu den beiden anderen bereits geltenden Ausgleichskomponenten (UR1 und UR2) hinzukommt. Das bedeutet für alle Nutzer (häusliche/nicht häusliche), dass auf der Müllrechnung für das Jahr 2025 folgende Kosten ausgewiesen werden:

  • UR1: Ausgleichskomponente zur Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der zufällig gefischten Abfälle und der freiwillig eingesammelten Abfälle in Höhe von 0,10 €;
  • UR2: Ausgleichskomponente zur Abdeckung der für außergewöhnliche Ereignisse/Naturkatastrophen anerkannten Ermäßigungen in Höhe von 1,50 €;
  • UR3: Ausgleichskomponente zur Deckung der Ermäßigungen, die den Begünstigten des Sozialbonus für Abfall gewährt werden in Höhe von 6,00 €.

Diese Maßnahme gilt auf dem gesamten Staatsgebiet und ist gesetzlich vorgesehen.

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Zuletzt aktualisiert: 11.02.2026, 14:50 Uhr

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